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Schadenmeldung Reisehaftpflichtversicherung

So reichen Sie einen Schadenfall zur Reisehaftpflichtversicherung ein.

Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden während der Reise gegen Sie geltend gemacht werden. Die Schadenmeldung zur Reisehaftpflichtversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.

Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reisehaftpflichtschaden benötigen:

  • Ihre Versicherungsnummer (enthalten in Ihrem Versicherungsschein).
  • Reisebestätigung als Nachweis zur Abreise am Tag des Versicherungsbeginns (zum Beispiel die Flugbestätigung zur Abreise am Reisebeginn).
  • Angaben zu möglicherweise weiteren bestehenden Haftpflichtversicherungsverträgen.
  • Angaben zu Zeugen des Schadenereignisses (Namen, Anschriften).
  • Name und Anschrift des Geschädigten bzw. des Anspruchstellers.
  • Nachweise des Geschädigten bzw. Anspruchstellers zu den entstandenen Schäden beispielsweise an geliehenen Gegenständen.


Ihre Schadenmeldung zur Reisehaftpflichtversicherung nehmen Sie bitte anhand des Schadenformulars Reisehaftpflichtversicherung des Versicherers vor:


Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.

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