
Vorgehensweise bei der
Einreichung eines
Schadens
hier erklärt
Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden während der Reise gegen Sie geltend gemacht werden. Die Schadenmeldung zur Reisehaftpflichtversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reisehaftpflichtschaden benötigen:
Hier finden Sie die Schadenportale der HanseMerkur Reiseversicherung und der Advigon Reiseversicherung:
Schadenportale unserer Versicherer
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.