Die Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall (Verletzung), Zahnproblemen oder Schwangerschaft während der Reise. Im Fall einer nur ambulanten Behandlung gehen Sie in Vorleistung und reichen die Behandlungsbelege dann ein. Im Fall einer stationären Behandlung kontaktieren Sie bitte zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes die 24/7-Ambulanzzentrale des Versicherers, der in diesem Fall direkt mit dem Krankenhaus abrechnet.
Die Schadenmeldung zur Auslandskrankenversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zur Auslandskrankenversicherung benötigen:
Ihre Schadenmeldung zur Auslandskrankenversicherung nehmen Sie bitte anhand des Schadenformulars Auslandsreisekrankenversicherung des Versicherers vor:
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.