
Vorgehensweise bei der
Einreichung eines
Schadens
hier erklärt
Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsleistungen an, wenn aufgrund eines Unfalls während der Reise Invalidität oder Tod eintritt oder kosmetische Operationen notwendig werden - beispielsweise nach Sportunfall, Verkehrsunfall oder Tauchunfall. Die Schadenmeldung zur Reiseunfallversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reiseunfall benötigen:
Hier finden Sie die Schadenportale der HanseMerkur Reiseversicherung und der Advigon Reiseversicherung:
Schadenportale unserer Versicherer
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.