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Schadenmeldung Reiseunfallversicherung

So reichen Sie einen Schadenfall zur Reiseunfallversicherung ein.

Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsleistungen an, wenn aufgrund eines Unfalls während der Reise Invalidität oder Tod eintritt oder kosmetische Operationen notwendig werden - beispielsweise nach Sportunfall, Verkehrsunfall oder Tauchunfall. Die Schadenmeldung zur Reiseunfallversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.

Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reiseunfall benötigen:

  • Ihre Versicherungsnummer (enthalten in Ihrem Versicherungsschein).
  • Reisebestätigung als Nachweis zur Abreise am Tag des Versicherungsbeginns (zum Beispiel die Flugbestätigung zur Abreise am Reisebeginn).
  • Angaben zu möglicherweise weiteren bestehenden Unfallversicherungsverträgen.
  • Angaben zu Unfallzeugen (Namen, Anschriften).
  • Unfallbericht mit der Darstellung zum Unfallhergang.
  • Attest des erstbehandelnden Arztes einschließlich Diagnose.
  • Attest eines Arztes über die Art und Schwere der Verletzungen sowie möglicher Folgeschäden daraus.
  • Ärztliche Rechnungen über kosmetische Operationen, die als Unfallfolge notwendig waren.


Ihre Schadenmeldung zur Reiseunfallversicherung nehmen Sie bitte anhand des Schadenformulars Reiseunfallversicherung des Versicherers vor:


Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.

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