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Sehhilfen

Wie sind Sehhilfen mit einer Reiseversicherung versichert?

In unserem Tarif Langzeit-Auslandskrankenversicherung Young Travellers besteht Versicherungsschutz in Bezug auf Sehhilfen wie insbesondere Brillen und Kontaktlinsen wie folgt:

Auslandskrankenversicherung Young Travellers:

  • Versichert sind Sehhilfen, wenn sie während der Reise aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlich und verordnet werden.
  • Nicht versichert ist die Verordnung von Brillen, Kontaktlinsen oder anderen Sehhilfen aufgrund eines Augenleidens.
  • Nicht versichert ist die Verordnung neuer Brillengläser oder Kontaktlinsen aufgrund einer Verschlechterung der Sehstärke (Sehschärfe).


Reisegepäckversicherung enthalten im Komfortschutzpaket:

  • Versichert sind Sehhilfen, die auf die Reise mitgenommen werden, bis zu einem Betrag von 250 €.
  • Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Diebstahl während der Reise oder bei Gepäckverlust von aufgegebenem Reisegepäck während der Zeit der Hinreise.
  • Versichert ist der Zeitwert der Sehhilfe zur Zeit des Schadeneintritts (in der Regel des Diebstahls oder des Gepäckverlustes durch die Airline).
  • Nicht versichert ist die Anschaffung einer neuen Brille oder neuer Kontaktlinsen.
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