Ein Selbstbehalt bei der Regulierung des Schadenfalls einer Reiseversicherung ist ein bestimmter Betrag, den Sie je Schadenfall als Eigenbeteiligung selbst übernehmen müssen. Ein anderer dafür verwendeter Begriff ist Franchise. Das bedeutet, dass Sie im Versicherungsfall nur die entstandenen Kosten erstattet bekommen, die den Selbstbehalt übersteigen.
Eine solche Selbstbeteiligung gibt es teilweise in Auslandskrankenversicherungen und in Reiserücktrittskostenversicherungen und Reiseabbruchversicherungen. Die konkrete Höhe des Selbstbehaltes ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Ein Selbstbehalt führt zwar zunächst zu einer niedrigeren Prämie bei der Buchung der Reiseversicherung, kann aber abhängig von der Anzahl und Höhe der dann möglicherweise eintretenden Schadenfälle dazu führen, dass Sie im Endeffekt für die Reiseversicherung mehr bezahlt haben als bei einem Tarif ganz ohne Selbstbeteiligung. Reiseversicherungen ohne Selbstbehalt sind daher in der Regel vor Vorteil.
Ein Schadenfall in der Auslandskrankenversicherung ist eine Ursache, wegen der Sie behandelt werden müssen. Müssen Sie beispielsweise wegen einer Grippe drei Mal zum Arzt, handelt es sich um einen Schadenfall. Müssen Sie dann beispielsweise wegen einer Sportverletzung wiederum zum Arzt, liegt der nächste Schadenfall vor.
Wir bieten Langzeit-Reisekrankenversicherungen nach Wahl mit und ohne Selbstbehalt sowie Reisestornoversicherungen grundsätzlich ohne Selbstbehalt an. In den Tarifen ohne Selbstbehalt tragen Sie also gar keinen Eigenanteil im Schadenfall.
Unsere leistungsstärksten Tarife bieten diese Selbstbehaltregelungen an:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Buchung entscheiden müssen, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall möchten. Ein späterer Wechsel während der Reise ist nicht möglich.