Ein Unfall ist ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Unfällen im Alltag, bei Sportunfällen, bei Verkehrsunfällen und auch bei Unfällen im Rahmen eines bildungsbezogenen Auslandsaufenthaltes wie Work and Travel, Au-Pair, Auslandspraktikum oder Auslandsstudium, also auch bei Arbeitsunfällen im Ausland.
Eine Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsleistungen für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls während der Reise Folgeschäden erleiden:
In diesen Fällen erhalten Sie oder im Todesfall Ihre Erben eine pauschale Zahlung, bei Invalidität als Unfallfolge abhängig vom festgestellten Grad der Invalidität. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Folgeschaden innerhalb einer bestimmten Frist nach Reiseende eintritt.
Die Reiseunfallversicherung hat also nichts mit ärztlichen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus zu tun. Ärztliche Heilbehandlungen sind Gegenstand einer Auslandskrankenversicherung und dort versichert. Die Reiseunfallversicherung bietet darüber hinaus den zuvor beschriebenen Versicherungsschutz bei Unfällen während der Auslandsreise.