Service-Kontakte
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir laden Sie dann zu einem Chat-Telefonat ein.

E-Mail:
info@reiseversicherung-buchen.de
Telefon:
+49-8052-9579642

Verlängerung der Auslandsreiseversicherung

Wie verlängert man eine Auslandsreiseversicherung, wenn sich die Reisezeit verlängert?

Wenn sich die Dauer Ihrer Auslandsreise verlängert, können Sie eine Verlängerung der Auslandskrankenversicherung beantragen. Dazu schreiben Sie uns bitte vor dem Ablauf Ihrer bisherigen Reiseversicherung eine E-Mail mit diesen Angaben:

  • Versicherungsnummer Ihrer bisherigen Reiseversicherung
  • Zeitraum, den Sie zusätzlich versichern möchten

Wir werden Ihnen dann gern die Möglichkeiten der Verlängerung Ihrer Auslandsreiseversicherung darstellen, uns um die Genehmigung der Verlängerung Ihrer Reiseversicherung kümmern und bei erteilter Genehmigung die Ausstellung der Anschlusspolice veranlassen. Die Anschlussversicherung ist ein neuer Versicherungsvertrag.

Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Verlängerung eines Reiseversicherungsvertrags gibt. Wir empfehlen daher allen Kunden, von Anfang an die Auslandsreiseversicherung über den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen und die kostenlose Ratenzahlungsmöglichkeit zu nutzen. Damit vermeiden Sie die Notwendigkeit der Verlängerung des Versicherungsschutzes und somit auch das Risiko der Ablehnung einer Verlängerung.

Die Buchung einer Auslandsreiseversicherung über einen letztendlich zu langen Zeitraum ist ohne Risiko für Sie, da Sie aufgrund der Ratenzahlungsmöglichkeit nicht in Vorleistung gehen und bei vorzeitigem Reiseende die Reiseversicherung jederzeit beenden können.

Diese Vorgehensweise empfiehlt sich auch, weil die Verlängerung einer Auslandsreiseversicherung den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages bedeutet mit der Folge, dass bereits eingetretene Schadenfälle nunmehr als Vorschäden ausgeschlossen sind - also beispielsweise eine aktuell laufende ärztliche Behandlung mit Beginn der Anschlussverscherung nicht mehr versichert ist (Vorschadenausschluss).

Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.