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Versicherte Reiserücktrittsgründe

Welche Stornierungsgründe sind in der Rücktrittskostenversicherung versichert?

In der Reiserücktrittskostenversicherung unseres Tarifs "STAY Travel Rücktrittskostenversicherung" besteht Versicherungsschutz für Stornokosten gebuchter und versicherter Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Campermobil bei einer Reisestornierung vor Reisebeginn aus zahlreichen Gründen - den sogenannten versicherten Ereignissen.

Die versicherten Rücktrittsgründe in dieser Reiserücktrittskostenversicherung sind:

  • unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft
  • Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
  • Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Arbeitsplatzverlust mit anschliessender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder eines Minijobs aus der Arbeitslosigkeit heraus (nicht versichert: Praktikum, betriebliche Maßnahme, Schulungsmaßnahme, Schülerjob oder Studentenjob während der Schulzeit oder Studienzeit)
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit mit einer Einkommensreduzierung von mindestens einem Nettomonatsgehalt
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die gebuchte und versicherte Reise in die Probezeit (maximal 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt
  • Absage oder Verschiebung eines bei Abschluss der Stornoversicherung schriftlich zugesagten Studienplatzes, Praktikumsplatzes, Forschungsplatzes oder Lehrgangsplatzes im Ausland durch die durchführende Organisation
  • Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach nach nicht bestandener Prüfung an einer Schule, Hochschule, Universität oder einem College, um eine zeitliche Verlängerung des Schulaufenthaltes oder Studienaufenthaltes zu vermeiden oder die Abschlussprüfung zu bestehen
  • Stornierung einer Schulreise oder Klassenfahrt aufgrund Nichtversetzung
  • unerwartete gerichtliche und seitens des Gerichts nicht verschiebbare Ladung
  • Versäumen eines gebuchten und versicherten Anschlussverkehrsmittels (beispielsweise eines Fluges) aufgrund Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden
  • nicht verschiebbare Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vertragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Schulausbildung oder Studienausbildung, sofern eine vergleichbare berufliche Tätigkeit in den vergangenen 12 Monaten bei keinem anderen oder demselben Arbeitgeber ausgeübt wurde
  • Akutwerden von Vorerkrankungen (bestehenden oder chronischen Leiden), sofern die Reisefähigkeit bei Abschluss der Stornoversicherung durch einen Arzt bestätigt wurde
  • Diebstahl von nicht rechtzeitig wiederzubeschaffenden Reisedokumenten, ohne die die Reise nicht durchgeführt werden kann
  • Ausfall eines Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, durch ein von Ihnen nicht beeinflusstes externes Ereignis, durch Abhandenkommen innerhalb einer Woche vor Reisebeginn oder durch Gebrauchsuntauglichkeit aufgrund starker Beschädigung
  • Auflösung einer seit mindestens 6 Monaten bestehenden eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sofern es sich um eine gemeinsame Reise handelt (Voraussetzung hierfür ist eine eidesstattliche Erklärung beider betroffener Lebenspartner)
  • Ablehnung eines Visums durch das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft, sofern der Visaantrag durch eine Visaagentur erfolgte oder zwingend online erfolgen musste
  • unerwartete Absage eines bei Abschluss der Stornoversicherung schriftlich zugesagten Aufenthaltes durch die Gasteltern
  • unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Stornoversicherung schriftlich zugesagten Prüfungstermins durch die Schule oder Hochschule, sofern der neue Prüfungstermin in die versicherte Reisezeit fällt
  • Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Reiseort, sofern das Auswärtige Amt Deutschland für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausgesprochen hat
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