Eine Vorerkrankung ist ein bestehendes Leiden, das Sie bereits vor dem Reisebeginn (Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung) haben.
Die ärztliche Behandlung bei einem unerwarteten Akutwerden (Verschlechterung) einer Vorerkrankung während der Reise ist in unseren Tarifen "STAY Travel" (Altersstufen bis 39 Jahre) und "Young Travellers" versichert. Entscheidend ist also, ob die Behandlungsbedürftigkeit dem Grund nach zum Reisebeginn bereits bekannt war oder nicht.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer (ärztlicher) Sicht keine Einwände gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Das bedeutet, dass ärztliche Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bei Beginn Ihrer Auslandsreise bereits bekannt war, nicht versichert sind. Das ist beispielsweise der Fall bei:
Der Versicherungsschutz für akut notwendige Heilbehandlungen aufgrund der Verschlechterung einer Vorerkrankung besteht bei unseren Tarifen "STAY Travel" (Altersstufen bis 39 Jahre) und "Young Travellers" ab dem Versicherungsbeginn Ihrer Auslandskrankenversicherung. Nur beim Tarif Tarif STAY Travel Plus Auslandskrankenversicherung (Altersstufe 40 bis 55 Jahre sowie bei allen genehmigten Abschlüssen nach der Abreise) besteht ein Ausschluss von Vorerkrankungen. Bei den anderen Tarifen und Altersstufen gibt es diese Einschränkung nicht.