Eine Vorerkrankung ist ein bestehendes Leiden, das Sie bereits vor dem Reisebeginn (Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung) haben.
Die ärztliche Behandlung bei einem unerwarteten Akutwerden (Verschlechterung) einer Vorerkrankung während der Reise ist in unserem Tarif Young Travellers mit und ohne USA und Kanada (Altersstufen bis 39 Jahre) versichert. Entscheidend ist also, ob die Behandlungsbedürftigkeit dem Grund nach zum Reisebeginn bereits bekannt war oder nicht.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer (ärztlicher) Sicht keine Einwände gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Das bedeutet, dass ärztliche Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bei Beginn Ihrer Auslandsreise bereits bekannt war, nicht versichert sind. Das ist beispielsweise der Fall bei:
Der Versicherungsschutz für akut notwendige Heilbehandlungen aufgrund der Verschlechterung einer Vorerkrankung besteht bei unserem Tarif Young Travellers in den Altersstufen bis 39 Jahre ab dem Versicherungsbeginn Ihrer Auslandskrankenversicherung. Nur in der Tarifvariante Young Travellers Plus Auslandskrankenversicherung für die Altersstufe 40 bis 55 Jahre sowie bei allen genehmigten Erstabschlüssen nach der Abreise besteht ein Ausschluss von Vorerkrankungen. Bei den anderen Tarifen und Altersstufen gibt es diese Einschränkung nicht.