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Vorerkrankungen in der Reisestornoversicherung

Wie ist ein Reiserücktritt oder Reiseabbruch aufgrund Vorerkrankung versichert?

Eine Vorerkrankung ist ein bestehendes Leiden, das Sie bereits vor dem Abschluss einer Reisestornoversicherung hatten.

In unserem Tarif Young Travellers Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung ist unter anderem die Stornierung der Reise aufgrund unerwarteter und schwerer Erkrankung versichert. Eine Vorerkrankung ist jedoch nicht unerwartet, sondern bei Buchung der Stornoversicherung und beim Reiserücktritt oder Reiseabbruch bereits bekannt.

Der Versicherungsschutz in der Stornokostenversicherung bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch aufgrund einer bereits bekannten Erkrankung ist wie folgt versichert:

  • Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz, wenn die Stornierung oder der Reiseabbruch aufgrund akuter Probleme mit einer bestehenden Vorerkrankung erfolgt, sofern das Akutwerden nach Abschluss der Stornokostenversicherung eintritt. Das ist in der Regel der Fall bei einer nicht erwartbaren Verschlechterung der Vorerkrankung vor Reisebeginn.
  • Bei einer Reihe von Krankheiten besteht der Versicherungsschutz jedoch nur, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss (Buchung) der Stornoversicherung keine stationäre Behandlung der Erkrankung erfolgt: Herzleiden, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose. Reine Kontrolluntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt, verhindern also nicht den Versicherungsschutz.
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