Welche Vorsorgeleistungen sind in der Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert?
Vorsorgeleistungen sind präventive Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Diese Untersuchungen werden also durchgeführt, bevor es zu akuten Gesundheitsbeschwerden kommt mit dem Ziel, vorbeugend und vor dem Eintreten einer tatsächlichen Erkrankung Krankheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern.
Vorsorgeleistungen sind nur in unserem Tarif Young Travellers Premium Auslandskrankenversicherung versichert, den Sie für jeden beliebigen Zeitraum bis maximal 5 Jahre abschließen können. Dabei greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass die nachfolgend aufgeführten Vorsorgemaßnahmen ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. Ausgenommen (also ohne Wartezeit sofort gültig) sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen bei einer während der versicherten Reisezeit eingetretenen Schwangerschaft. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland).
Versichert sind die in Deutschland geförderten Vorsorgeprogramme - auch dann, wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt:
1. Schwangerschaftsvorsorge:
Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Aufenthaltsort üblichen Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen. Hat die Schwangerschaft zum Versicherungsbeginn (= Abreise am Reisebeginn) bereits bestanden, sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:
- Untersuchung und Beratung der Schwangeren sowie Untersuchung der Entwicklung des Ungeborenen. Versichert sind Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel sofern diese aufgrund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einer Vorsorgeuntersuchung durchgeführt und verordnet wurden. Reine Beratungsleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (wie etwa differentialdiagnostische Abklärungen) sind ohne Indikation nicht versichert.
- Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften. Die Erkennung von Risikoschwangerschaften erfolgt im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge oder einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Gezieltes Screening auf Risikoschwangerschaften ist nicht versichert. Sofern eine Risikoschwangerschaft vorliegt, werden im Rahmen der Vorsorge alle weitere Untersuchungen und Behandlungen, die bei einer Risikoschwangerschaft üblicherweise vorgenommen werden, in der Variante Premium übernommen.
- Ultraschalldiagnostik
- Weitere serologische Untersuchungen auf Infektionen, inklusive HIV-Testangebot. Blutuntersuchungen, welche durch Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben sind, sind in der Variante Premium versichert. Dazu zählt auch die Abklärung von Infektionskrankheiten wie HIV.
- Beratung und Untersuchung der Wöchnerin und des Neugeborenen
- Dieser Versicherungsschutz besteht sowohl im Ausland als auch bei einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden versicherten Unterbrechung der Reise.
2. Krebsfrüherkennung:
Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).
- Versicherungsschutz besteht für die in Deutschland anerkannten Krebsvorsorgeprogramme:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html
3. Gesundheits-Check-Ups:
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-Check-Ups und Krebsfrühkennungsmaßnahmen (siehe zuvor).
- Versicherungsschutz besteht für die in Deutschland anerkannten Gesundheits-Check-Up-Programme:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html
4. Zahnvorsorgeuntersuchungen:
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.
- Versicherungsschutz besteht für die in Deutschland anerkannten Zahnvorsorgeprogramme:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen.html
5. U-Untersuchungen von während der Reise neu geborenen Kindern:
- Während der Reise neugeborene Kinder werden ab dem Tag der Geburt zum Tarif Young Travellers Premium nachversichert, wenn auch mindestens 1 Elternteil diesen Tarif gebucht hat.
- Die U-Untersuchungen sind dann nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten der Police des Elternteils zum Tarif Young Travellers Premium im Rahmen der in Deutschland anerkannten Programme versichert. Hinsichtlich der Wartezeit ist also entscheidend, ob und dass die Police des Elternteils bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls greift die dortige Wartezeit bis zum Ablauf von 6 Monaten der Police des Elternteils.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html - Die Kosten dieser Untersuchungen sind in Summe mit den in Ziffern 2 und 3 (zuvor) dargestellten Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und zu Gesundheits-Check-Ups bis maximal 500 € je Versicherungsjahr versichert.