Bei vorzeitiger Beendigung einer Auslandsreise endet der Versicherungsschutz einer Auslandsreiseversicherung mit der Rückkehr in das Heimatland.
In diesem Fall können Sie Ihre auf die Reisezeit bezogene Reiseversicherung ebenfalls zu dem Termin der Rückkehr beenden. Für die Zeit nach der Rückkehr nach Hause bereits bezahlte Prämien werden Ihnen erstattet. Bei Tarifen zu Tagesprämien wird tagegenau erstattet; bei Tarifen zu Monatsprämien werden die nicht genutzten, bezahlten Prämienmonate erstattet.
Zur vorzeitigen Beendigung der Reiseversicherung und zur Erstattung zu viel bezahlter Prämie senden Sie uns bitte per E-Mail einen personalisierten Nachweis über die Rückkehr und Ihre Bankverbindung. Ein personalisierter Nachweis ist ein Reisebeleg, der Ihren Namen und das Datum der Rückreise in das Heimatland ausweist:
Bei einer Rückreise mit dem eigenen Fahrzeug kann das Reiseende mit einem Tankbeleg dokumentiert werden, der mit einem Ihren Namen ausweisenden Zahlungsbeleg erzeugt wurde. Ohne jeglichen Nachweis über das Datum der Rückkehr in das Heimatland wird die Rückerstattung zum Tag Ihrer Meldung (E-Mail) berechnet.
Bitte beachten Sie, dass auch im Fall eines medizinisch sinnvollen Rücktransports die Reise und damit der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung mit der Ankunft im Heimatland endet.
Nach Erhalt Ihrer Rückreisebestätigung und Bankverbindung nehmen wir die Beendigung des Reiseversicherungsvertrags vor und veranlassen die Rückzahlung zu viel bezahlter Versicherungsprämie an Sie.