In der Reisegepäckversicherung gelten besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz für Wertsachen, die auf der Reise gestohlen oder beschädigt werden. Im Wesentlichen geht es darum, das auf Wertsachen besonders geachtet werden muss und dass Wertsachen besonders gesichert werden müssen.
Wertsachen (Wertgegenstände) sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Fotoausrüstung und Filmausrüstung, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör - also auch Notebook, Laptop, Tablet, Smartphone oder digital Reader.
Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung für Wertsachen besteht nur, wenn die Wertgegenstände:
Bei der Einreichung eines Schadenfalls, bei dem auch Wertsachen betroffen sind, müssen Sie belegen können, dass und wann Sie die betroffenen Wertsachen erworben haben. Das geschieht in der Regel durch einen Kaufbeleg, kann aber hilfsweise beispielsweise durch eine Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug dargestellt werden.