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Zahnbehandlungen während der Reise

Welche Zahnbehandungen während der Reise sind versichert?

In unseren Langzeit-Auslandskrankenversicherungen "STAY Travel" und "Young Travellers" besteht Versicherungsschutz für notwendige Zahnbehandlungen aufgrund akuter Zahnschmerzen. Die Versicherungssumme ist grundsätzlich unbegrenzt, aber es gibt Einschränkungen und Höchstbeträge für bestimmte Behandlungen beim Zahnarzt.

Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Zahnbehandlungen während der Reise:

  1. Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen aufgrund akuter Zahnschmerzen ist mit unbegrenzter Versicherungssumme versichert. Eine schmerzstillende Zahnbehandlung ist jede Behandlungsmaßnahme, die der Zahnarzt zur Beseitung akuter Zahnschmerzen durchführen muss. Eine einfache Zahnfüllung bedeutet, dass das einfachste zur konkreten Behandlung geeignete Material erstattet wird, das der Zahnarzt verwenden kann. In der Regel ist das Amalgam; ein anderes Material wäre versichert, wenn der Zahnarzt es aus medizinischen Gründen verwenden musste.
  2. Die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz ist versichert mit unbegrenzter Versicherungssumme in den Tarifen "STAY Travel Premium" und "Young Travellers". Im Tarif "STAY Travel Basic" ist die Versicherungssumme auf 300 € je Versicherungsjahr begrenzt.
  3. Die Reparatur von vorhandenen Zahnprothesen ist versichert mit unbegrenzter Versicherungssumme im Tarif "Young Travellers".
  4. Provisorischer Zahnersatz, der nach einem Unfall notwendig wird, ist versichert mit 1.000 € je Versicherungsjahr im Tarif "STAY Travel" und mit unbegrenzter Versicherungssumme im Tarif "Young Travellers".
  5. Provisorische Zahnprothesen, die nach einem Unfall notwendig werden, sind versichert mit unbegrenzter Versicherungssumme im Tarif "Young Travellers".


Bitte beachten Sie, dass auch bei der Behandlung von Zahnproblemen oder Zahnschmerzen in der Auslandskrankenversicherung keine Kosten für Zahnbehandlungen erstattet werden, deren Notwendigkeit zum Versicherungsbeginn (Abreise) schon feststand oder die vor der Abreise begonnen und während der Auslandsreise fortgesetzt werden.

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