Stornierungskosten und
Unterkunftskosten bei
positivem PCR-Test
Der Corona-Reiseschutz ohne Selbstbehalt bietet Versicherungsschutz zusätzlich zu einer bestehenden Reisestornoversicherung für Einzelreisen, die Sie zum Tarif STAY Travel abgeschlossen haben.
Die Quarantänekostenversicherung versichert zusätzlich zu dem Versicherungsschutz der bereits bestehenden oder gleichzeitig gebuchten Stornoversicherung gezielt die aufgrund der Corona-Pandemie bestehenden Risiken im Fall des Reiserücktritts aufgrund einer für Sie angeordneten Quarantäne vor der Reise und für 45 Tage auch Unterkunftskosten bei Anordnung einer Quarantäne während der Reise. Damit versichern Sie die durch die Quarantäne entstehenden Unterkunftskosten und, sofern Sie auch die Reiseabbruchversicherung gebucht haben, auch die aufgrund der Quarantäneunterbringung nicht genutzten, versicherten Reiseleistungen. Quarantänekosten sind mit mindestens 2.500 € versichert, bei einem höheren versicherten Reisepreis bis zu diesem Betrag.
Die versicherten Ereignisse und Leistungen sind:
Reiserücktrittsversicherung:
Reiseabbruchversicherung:
Gemeinsam Reisende bis zu 6 Personen bzw. bis zu 2 Familien (bei Familienversicherungen) sind mit der Corona-Reiseversicherung gegenseitig versichert, sofern sie die Reise gemeinsam gebucht haben. Ebenfalls zu den Risikopersonen der Corona-Reiseversicherung zählen nicht mitreisende Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Corona-Reiseschutz ist verfügbar für alle Reiseziele und Reisearten weltweit.
Leistungsübersicht Corona-Reiseschutz Reiserücktrittsversicherung |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Selbstbehalt: |
Beim Corona-Reiseschutz gibt es keinen Selbstbehalt. |
versichertes Ereignis bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
Das versicherte Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson vor dem Reisebeginn ein Verdacht auf eine Infektion oder eine festgestellte Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt und aus diesem Grund für Sie persönlich: |
(a) eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (Verordnung) erforderlich wird oder |
(b) am Tag der Hinreise (Abreise) die Beförderung oder das Betreten des Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird |
Nicht als Isolation (Quarantäne) zählt die Aufnahme in eine Krankenhaus- oder Behandlungseinrichtung. |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 6 Personen, die die Reise gemeinsam gebucht haben bzw. zu 2 Familien, die die Reise gemeinsam gebucht haben) |
Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben |
Einschränkung: |
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z.B. Gebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte, Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt oder einen Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- oder Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt ist. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Corona-Reiseschutz Reiseabbruchversicherung |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Unterbrechung oder Abbruch der Reise |
Erstattung des Reisepreises (bis zu 100 %) bei Abbruch der Reise |
Erstattung der zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens aber bis zu 2.500 € |
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten |
Selbstbehalt: |
Beim Corona-Reiseschutz gibt es keinen Selbstbehalt. |
versichertes Ereignis bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
Das versicherte Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson nach der Abreise ein Verdacht auf eine Infektion oder eine festgestellte Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt und aus diesem Grund für Sie persönlich: |
(a) eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (Verordnung) erforderlich wird oder |
(b) am Tag der Rückreise die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird |
Nicht als Isolation (Quarantäne) zählt die Aufnahme in eine Krankenhaus- oder Behandlungseinrichtung. |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 6 Personen, die die Reise gemeinsam gebucht haben bzw. zu 2 Familien, die die Reise gemeinsam gebucht haben) |
Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben |
Hinweise: |
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson aufgrund behördlich angeordneter lokaler (z.B. Gebäudekomplex), regionaler (z.B. Stadtteile, Städte, Landkreise) oder überregionaler (mehr als eine Stadt oder einen Landkreis betreffend) Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen eine Abreise, Einreise, Weiter- oder Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt ist. |
Kein Versicherungsschutz besteht für Kosten, die aufgrund von generellen Einreisebestimmungen unmittelbar nach der Einreise in das Reiseland durch behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen entstehen. Nicht versichert ist der Ausfall gebuchter Reiseleistungen, die aufgrund dieser behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Corona-Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung) | ||
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Reisepreis bis: | buchbar zusätzlich zu einer bestehenden Stornoversicherung der HanseMerkur | |
Prämie pro Person | Prämie pro Familie / Mietobjekt | |
100 € | 5 € | 5 € |
200 € | 5 € | 5 € |
400 € | 5 € | 5 € |
600 € | 9 € | 9 € |
800 € | 9 € | 9 € |
1.000 € | 9 € | 9 € |
1.500 € | 15 € | 15 € |
2.000 € | 15 € | 15 € |
2.500 € | 19 € | 19 € |
3.000 € | 19 € | 19 € |
4.000 € | 25 € | 25 € |
5.000 € | 35 € | 35 € |
7.500 € | 49 € | 49 € |
10.000 € | 59 € | 59 € |
eingeschlossene Reiseversicherungen: Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung | ||
Selbstbehalt: nein | ||
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. | ||
Reisearten: Buchbar für alle Reisearten und Reisen weltweit. | ||
Abschlussfrist: Jederzeit bis 30 Tage vor Abreise beziehungsweise innerhalb von 3 Tagen, wenn die Buchung der Reiseleistungen selbst erst in den letzten 30 Tagen vor der Abreise erfolgte. |
Abschlussfrist: Jederzeit bis 30 Tage vor Abreise oder innerhalb von 3 Tagen bei Reisebuchung erst in den letzten 30 Tagen vor Abreise.
Für alle Reisearten und Reisepreise bis 10.000 €.
Der Abschluss ist nur in Verbindung mit einer STAY Travel-Stornoversicherung (Reiserücktritt oder Reiserücktritt plus Reiseabbruch) gültig.
Versicherer: HanseMerkur
Wenn Sie noch gar keine Reisestornoversicherung der HanseMerkur haben, können Sie diese gleich zusammen mit dem Corona-Reiseschutz buchen:
Auf Wunsch übernehmen wir gern die Ausstellung der Police für Sie.
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