Mit unseren Reisekrankenversicherungen sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen während der Reise aufgrund von Krankheit, Unfall (Verletzung), Zahnschmerzen oder auch Schwangerschaft versichert. Es besteht freie Wahl des Arztes, Krankenhauses oder Zahnarztes.
Benötigen Sie eine nur ambulante Behandlung aufgrund akuter Gesundheitsbeschwerden, vereinbaren Sie ohne vorherige Abstimmung einen Arzttermin, lassen sich behandeln und bezahlen den Arzt. Die Schadenmeldung zur Abrechnung der Behandlungskosten nehmen Sie dann digital über unsere Schadentools von unterwegs aus vor.
Sofern Sie zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus müssen, brauchen Sie die Behandlungskosten nicht verauslagen. Sie oder eine andere Person kontaktieren zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes die 24/7-Notfallzentrale des Versicherers und stellen einen Kontakt zum Krankenhaus her. Alles Weitere, auch die Abrechnung, erfolgt dann direkt zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus. Die Notfallzentrale gibt dem Krankenhaus eine Kostenübernahmezusage. Die Versicherungssumme der Auslandskrankenversicherung bei stationären Behandlungen ist unbegrenzt. In den Versicherungsbedingungen werden teilweise Beträge wie 15.000 € für eine Kostenübernahmegarantie genannt. Dabei handelt es sich um Beträge, die im Bedarfsfall einem Krankenhaus in einem ersten Schritt bestätigt werden, wenn es aufgrund des Notfalls nicht möglich ist, den zunächst üblichen Austausch von Unterlagen abzuwarten. Nach dem Austausch und der Prüfung der Belege zwischen Krankenhaus und Notfallzentrale erfolgt dann auch eine unbegrenzte Kostenübernahmeerklärung.