Versicherungsschutz für ausländische Gäste, die nach Europa reisen und sich dort für bis zu 5 Jahre aufhalten. Geeignet für private Reisen von Gästen aus dem Ausland, Geschäftsreisen, ausländische Studenten an einer Universität in Europa, Aufenthalte mit einem Stipendium oder Forschungsauftrag in Europa, Au Pairs bei Gasteltern in einem Schengenstaat oder Reisegruppen auf einer Rundreise durch Europa. Geeignet für Aufenthalte in Europa mit und ohne Schengenvisum.
Entsprechend Ihres Bedarfs für die Reise oder das Visum kombinieren Sie: Schengen-Krankenversicherung, Schengen-Unfallversicherung, Schengen-Haftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung für Schengen-Reisen.
Alle Schengenversicherungen entsprechen den Anforderungen der Europäischen Union an den Versicherungsschutz für die Einreise nach Europa und damit den Anforderungen an die Beantragung eines Schengenvisums. Die Bestätigung dazu zur Vorlage bei Botschaften oder Konsulaten ist in Ihrer Schengen-Versicherungsbestätigung enthalten.
Der Abschluss sollte grundsätzlich vor Beginn der Reise nach Europa und mit Versicherungsbeginn zur Einreise erfolgen. Bei einem Abschluss nach der Einreise besteht eine Wartezeit (31 Tage leistungsfreie Zeit), wenn seit der Einreise nach Europa keine lückenlose Reisekrankenversicherung besteht.
Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Incomingversicherung für die Reise nach Europa bestellt. Versicherte Person ist der ausländische Gast, der in den Schengenraum einreist und das Schengenvisum beantragt.
Abschlussfristen:
Wesentliche Merkmale:
Alle Leistungen und Prämien sehen Sie bei der gewählten Schengenversicherung.
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