Eine Erkrankung an Corona ist in unseren Auslandskrankenversicherungen genauso versichert wie jede andere Erkrankung während der Reise.
Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung in Bezug auf eine Covid19-Erkrankung umfasst:
Unsere Reisekrankenversicherungen unterliegen keiner Einschränkung durch Corona-Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands. Der Versicherungsschutz ist also gültig, auch wenn es Reisewarnungen zu Covid19 gibt.
Alle unsere Kunden erhalten unaufgefordert eine Bestätigung zum Versicherungsschutz auch bei einer Erkrankung an Corona nachgereicht, nachdem wir ihre Buchung erhalten haben. Diese Bestätigung eignet sich zur Vorlage bei Behörden und für die Einreise weltweit.
Nicht versichert im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung sind Kosten für vorsorgliche oder von Behörden angeordnete PCR-Tests sowie Kosten einer freiwilligen oder angeordneten Quarantäne. Hierbei handelt es sich nicht um Heilbehandlungskosten aufgrund einer Erkrankung.