Eine Erkrankung an Corona ist in unseren Auslandskrankenversicherungen genauso versichert wie jede andere Erkrankung während der Reise.
Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung in Bezug auf eine Covid19-Erkrankung umfasst:
Unsere Reisekrankenversicherungen unterliegen keiner Einschränkung durch Corona-Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands. Der Versicherungsschutz ist also gültig, auch wenn es Reisewarnungen zu Covid19 gibt.
Eine Bestätigung zum Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen bei einer Erkrankung an Corona erhalten Sie auf Wunsch. Diese Bestätigung eignet sich zur Vorlage bei Behörden zum Grenzübertritt weltweit.
Nicht versichert im Rahmen der Auslandskrankenversicherung sind Kosten für vorsorgliche oder von Behörden angeordnete PCR-Tests sowie Kosten einer freiwilligen oder angeordneten Quarantäne. Hierbei handelt es sich nicht um Heilbehandlungskosten aufgrund einer Erkrankung, sondern um freiwillig oder behördlich verursachte Kosten aufgrund von Einreisevorschriften.