Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung bezieht sich auf Personenschäden und Sachschäden, die Sie während der Reise einer anderen Person oder dem Eigentum einer anderen Person, die nicht mit Ihnen gemeinsam reist, versehentlich zugefügt haben und wegen derer nun privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter gegen Sie geltend gemacht werden.
Neben dem Ersatz des versicherten Schadens gehören auch die Prüfung der Haftpflichtfrage und eine möglicherweise erforderliche Prozessführung zu den Leistungen des Versicherers.
Typische Beispiele für Schadenfälle in der Reisehaftpflichtversicherung sind:
Die in der Praxis wesentlichen Ausschlüsse vom Versicherungsschutz einer Reisehaftpflichtversicherung sind beispielsweise:
Bitte achten Sie darauf, dass im Schadenfall unverzüglich der entstandene Schaden dokumentiert und vom Geschädigten bestätigt wird. Diese Unterlagen reichen Sie bitte bei der Schadenmeldung ebenfalls ein.