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Haftpflichtversicherung

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reisehaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung bezieht sich auf Personenschäden und Sachschäden, die Sie während der Reise einer anderen Person oder dem Eigentum einer anderen Person, die nicht mit Ihnen gemeinsam reist, versehentlich zugefügt haben und wegen derer nun privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter gegen Sie geltend gemacht werden.

Neben dem Ersatz des versicherten Schadens gehören auch die Prüfung der Haftpflichtfrage und eine möglicherweise erforderliche Prozessführung zu den Leistungen des Versicherers.

Typische Beispiele für Schadenfälle in der Reisehaftpflichtversicherung sind:

  • Beschädigungen an Räumen, die Sie für Ihren Aufenthalt gemietet haben - auch gültig bei Langzeitreisen oder Work and Travel
  • Beschädigungen an Einrichtungen einer Universität oder Hochschule, an der Sie im Auslandssemester studieren
  • Verletzung einer anderen Person, die Sie ihr versehentlich zugefügt haben
  • Schlüsselverlust oder Schäden im Haushalt einer Gastfamilie, bei der Sie als Au Pair tätig sind


Die in der Praxis wesentlichen Ausschlüsse vom Versicherungsschutz einer Reisehaftpflichtversicherung sind beispielsweise:

  • Schäden, die Sie sich oder Ihrem Eigentum selbst zufügen
  • Schäden, die sich gemeinsam Reisende gegenseitig zufügen
  • Schäden im Zusammenhang mit der Berufsausübung (versichert sind aber Work and Travel oder Au Pair - Tätigkeiten, da es sich hierbei nicht um Berufsausübung handelt)
  • Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (dazu bedarf es einer vor Ort abzuschließenden Kfz-Versicherung)
  • Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Luftfahrzeugs oder Wasserfahrzeugs. Dazu gehören auch Drohnen.
  • Schäden aus der Vermietung, Verleihung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung von Gegenständen an Dritte
  • Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, geliehen oder gepachtet haben (zum Beispiel Surfbretter) und an denen Sie selbst einen Schaden anrichten


Bitte achten Sie darauf, dass im Schadenfall unverzüglich der entstandene Schaden dokumentiert und vom Geschädigten bestätigt wird. Diese Unterlagen reichen Sie bitte bei der Schadenmeldung ebenfalls ein.

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