In der Rücktrittskostenversicherung und der Reiseabbruchversicherung unseres Tarifs "STAY Travel Stornoversicherung" besteht Versicherungsschutz nicht nur für die Reisenden selbst, sondern auch für weitere Personen - die sogenannten Risikopersonen. Das bedeutet, dass die Reisenden, die eine Reisestornoversicherung gebucht haben, ihre Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen können, wenn bei einer der Risikopersonen ein versichertes Ereignis eintritt - also ein Reisestornogrund oder Reiseabbruchgrund.
Die mitversicherten Risikopersonen der Reiserücktrittskostenversicherung sind:
Der Versicherungsschutz auch für Risikopersonen greift bei diesen versicherten Ereignissen in der Reiserücktrittskostenversicherung, sofern sie nach Abschluss der Stornoschutzversicherung eintreten:
In der Reiseabbruchversicherung greift der Versicherungsschutz für Risikopersonen in diesen Fällen, sofern sie nach Abschluss der Stornoschutzversicherung eintreten:
Über diesen Katalog an Reisestornogründen oder Reiseabbruchgründen hinaus gibt es weitere versicherte Ereignisse, die nur für die versicherten und reisenden Personen gelten.