In der Rücktrittskostenversicherung und der Reiseabbruchversicherung unseres Tarifs Young Travellers Reisestornoversicherung besteht Versicherungsschutz nicht nur für die Reisenden selbst, sondern auch für weitere Personen - die sogenannten Risikopersonen wie etwa Verwandte. Das bedeutet, dass die Reisenden, die eine Reisestornoversicherung gebucht haben, ihre Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen können, wenn bei einer der Risikopersonen ein versichertes Ereignis eintritt - also ein Reisestornogrund oder Reiseabbruchgrund.
Die mitversicherten Risikopersonen der Reiserücktrittskostenversicherung sind:
Der Versicherungsschutz auch für Risikopersonen greift bei diesen versicherten Ereignissen in der Reiserücktrittskostenversicherung, sofern sie nach Abschluss der Stornokostenversicherung eintreten:
In der Reiseabbruchversicherung greift der Versicherungsschutz für Risikopersonen in diesen Fällen, sofern sie nach Abschluss der Stornoschutzversicherung eintreten:
Über diesen Katalog an Reisestornogründen oder Reiseabbruchgründen hinaus gibt es weitere versicherte Ereignisse, die nur für die versicherten und reisenden Personen gelten.