Unter Nachhaftung oder auch Nachleistung oder Nachfrist einer Auslandskrankenversicherung versteht man den Versicherungsschutz über das geplante und versicherte Reiseende hinaus - also über das Ende der gebuchten Reisekrankenversicherung hinaus.
Der Versicherungsschutz unserer Auslandskrankenversicherungen mit Nachleistung besteht über das geplante Reiseende hinaus zeitlich unbegrenzt weiter, wenn und solange diese Voraussetzungen vorliegen:
In diesem Fall gilt die Auslandskrankenversicherung zu unveränderten Versicherungsleistungen solange weiter, bis Sie wieder transportfähig sind und die Rückreise möglich ist. Das bedeutet, dass auch ein möglicherweise erforderlicher Rücktransport in das Heimatland von der Nachhaftung gedeckt ist. Eine Verlängerung der Reisekrankenversicherung mit der ansonsten üblichen Prämiennachzahlung ist dazu nicht erforderlich.