
Vorgehensweise bei der
Einreichung eines
Schadens
hier erklärt
Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie die gebuchte und versicherte Reise aus einem versicherten Grund stornieren oder umbuchen müssen. Die Schadenmeldung zur Reiserücktrittskostenversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung bei einem Reiserücktritt benötigen:
Hier finden Sie die Schadenportale der HanseMerkur Reiseversicherung und der Advigon Reiseversicherung:
Schadenportale unserer Versicherer
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.