Wenn Sie während der Auslandsreise aufgrund von Unfällen mit Tieren in ärztliche Behandlung müssen oder Gesundheitsschäden beibehalten, ist der Versicherungsschutz unserer Auslandsreiseversicherungen wie folgt:
Auslandskrankenversicherung:
Medizinische Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung versichert. Das kann beispielsweise aufgrund von Bissen oder Stichen durch Tiere, einem Sturz beim Reiten, einer Attacke durch Hunde, Haie, Krodokile oder andere Raubtiere der Fall sein. Die Versicherungssumme für die ärztliche Behandlung von Verletzungen durch Tiere ist unbegrenzt.
Reiseunfallversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls - auch eines Unfalls mit Tieren wie beispielsweise ein Reitunfall, ein Sturz von einem Pferd, Kamel oder Elefanten. Die Versicherungsleistung ist dann eine auf den Grad der Invalidität bezogene pauschale Zahlung (Invaliditätsleistung) oder im Fall von Tod durch den Unfall eine pauschale Zahlung an Ihre Erben (Todesfallleistung). Nicht versichert in der Reiseunfallversicherung sind Folgen von Insektenstichen oder Insektenbissen, die zu Invalität oder Tod führen.