Bei der Buchung einer Reiseversicherung werden die Daten der versicherten Personen sowie die Daten des Versicherungsnehmers erfragt. In der Regel sind beide identisch, aber es kann sich auch um unterschiedliche Personen handeln:
Immer abweichend sind versicherte Personen und Versicherungsnehmer/in, wenn nur minderjährige Kinder auf Reisen versichert werden sollen. Da als Versicherungsnehmer/in immer eine volljährige Person handeln muss, werden in diesem Fall die minderjährigen Kinder als versicherte Personen und die Erwachsenen als Versicherungsnehmer/in angegeben.
Sollen volljährige und minderjährige Personen (in der Regel eine Familie) versichert werden, muss eine der volljährigen Personen als Versicherungsnehmer/in angegeben werden.