Bei Reisen mit dem Auto, dem Wohnmobil, einem Campervan oder Boot gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Reisegepäckversicherung:
In keinem Fall besteht Versicherungsschutz für Wertsachen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird.