Bei Reisen mit dem Auto, dem Wohnmobil, einem Campervan, anderen Kfz oder Boot gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Reisegepäckversicherung auch auf Wohnmobilstellplätzen:
Mitgenommene Surfbretter oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Campermobil versichert, wenn Sie außen am Camper fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Camper fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind. Campingausrüstung wie Campingstühle oder Kocher ist versichert, wenn sie im Camper verstaut ist.
In keinem Fall besteht Versicherungsschutz für Wertsachen, die im Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird.