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Gepäckversicherungsschutz im Fahrzeug

Wie ist das Reisegepäck im Fahrzeug versichert?

Bei Reisen mit dem Auto, dem Wohnmobil, einem Campervan, anderen Kfz oder Boot gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Reisegepäckversicherung auch auf Wohnmobilstellplätzen:

  1. Versicherungsschutz besteht nur in der Zeit von 6 h bis 22 h und darüber hinaus nur bei einer Fahrtunterbrechung von maximal 2 Stunden, sofern
  2. das Reisegepäck im oder am Fahrzeug von außen nicht sichtbar und sicher verstaut war (beispielsweise in einem Schrank, der Kajüte oder einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gepäckbox) und
  3. das Fahrzeug verschlossen war.

Mitgenommene Surfbretter oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Campermobil versichert, wenn Sie außen am Camper fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Camper fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind. Campingausrüstung wie Campingstühle oder Kocher ist versichert, wenn sie im Camper verstaut ist.

In keinem Fall besteht Versicherungsschutz für Wertsachen, die im Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.

Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird.

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