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Tablet, Laptop und Notebooks auf Reisen versichern

Versicherungsschutz für elektronische Geräte in der Reisegepäckversicherung

Mit der Reisegepäckversicherung sind Tablets, Laptops oder Notebooks versichert, die Sie auf die Reise mitnehmen. Während der Reise gekaufte Geräte sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten versicherten Reisezeit von der Abreise bis zur Rückkehr für den Fall, dass Ihr mobiler Computer von Dritten beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Schäden, die Sie selbst verursachen, sind im Rahmen einer Reisegepäckversicherung nicht versichert.

Tablets, Laptops und Notebooks gehören zu den Wertsachen und das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn sie entweder in Ihrem persönlichen Gewahrsam sind (Sie sie also bei sich haben) oder nur für Sie zugängig gesichert sind (Safe, Schließfach).

Mit der Reisegepäckversicherung versichert ist der Zeitwert, nicht der Neuwert. Der Zeitwert ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert Ihres Tablets, Laptops oder Notebooks im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Wertsachen sind in der Reisegepäckversicherung mit 50 % der Versicherungssumme versichert. Schließen Sie also eine Reisegepäckversicherung mit 2.000 € Versicherungssumme ab, sind Wertsachen darin mit 1.000 € versichert.

Im Schadenfall müssen Sie nachweisen können, dass und wann Sie den Wertgegenstand gekauft haben, also den Kaufbeleg einreichen. Wird Ihr Tablet, Laptop oder Notebook gestohlen, erstatten Sie bitte unverzüglich polizeiliche Anzeige und reichen diese ebenfalls mit den Schadenunterlagen ein.

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