
versicherte Gründe bei
Reiseabbruch und
vorzeitiger Rückkehr
Mit dem Antritt der Reise (Abreise) endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskostenversicherung und es beginnt der Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung.
In der Reiseabbruchversicherung unseres Tarifs Young Travellers Reiseabbruchversicherung besteht Versicherungsschutz bei vorzeitiger Rückreise, bei unfreiwiliger Verlängerung der Reise und bei Nichtnutzung von versicherten Reiseleistungen vor Ort aus einem versicherten Grund - den sogenannten versicherten Ereignissen.
Die versicherten Ereignisse, die zum Versicherungsschutz führen, sind in dieser Reiseabbruchversicherung: