Mit dem Antritt der Reise (Abreise) endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskostenversicherung und es beginnt der Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung.
In der Reiseabbruchversicherung unseres Tarifs "STAY Travel Reiseabbruchversicherung" besteht Versicherungsschutz bei vorzeitiger Rückreise, bei unfreiwiliger Verlängerung der Reise und bei Nichtnutzung von versicherten Reiseleistungen vor Ort aus einem versicherten Grund - den sogenannten versicherten Ereignissen.
Die versicherten Ereignisse in dieser Reiseabbruchversicherung sind: