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Videosprechstunde

Sind Videosprechstunden in der Auslandskrankenversicherung versichert?

In unserer Auslandskrankenversicherung Young Travellers sind Videosprechstunden (Telemedizin) mit einem Arzt im Rahmen von ärztlichen Behandlungsmaßnahmen per Online-Sprechstunde versichert, wenn:

  1. für die ärztliche Behandlung von akuten Gesundheitsbeschwerden kein geeigneter Arzt am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland verfügbar ist und
  2. Sie deshalb einen geeigneten Arzt im Ausland per Videosprechstunde in Anspruch nehmen müssen und
  3. Sie im Ausland sind.

Voraussetzung ist also immer, dass die Videosprechstunde aufgrund akuter Gesundheitsbeschwerden notwendig war. Dazu suchen Sie sich, genau wie bei einem tatsächlichen Arztbesuch, einen Arzt im Ausland, der Videosprechstunden anbietet. Auch hier besteht freie Arztwahl.

Videosprechstunden mit Ihrem Arzt im Heimatland sind nur dann versichert, wenn auch die Erkrankung oder Verletzung während der versicherten Zeit einer vorübergehenden Rückkehr dorthin (Reiseunterbrechung) eingetreten ist. Ein Online-Arzttermin mit dem Arzt im Heimatland ist nicht versichert, solange Sie im Ausland sind. In diesem Fall muss ein Arzt an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland kontaktiert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass aus den seitens des Arztes, mit dem Sie die Online-Sprechstunde durchgeführt haben, ausgestellten Dokumente für die Schadeneinreichung nachvollziehbar hervorgeht, dass die Videosprechstunde mangels Verfügbarkeit eines Arztes vor Ort mit einem Arzt an einem anderen Ort notwendig war und welche Maßnahmen (Inhalte) der Heilbehandlung durchgeführt und berechnet wurden.

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