Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines Personenschadens oder Sachschadens während der Reise gegen Sie geltend gemacht werden.
Bestimmte Risiken sind allerdings von einer Reisehaftpflichtversicherung nicht gedeckt - insbesondere nicht das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug, Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug. Eine Reisehaftpflichtversicherung ist kein Ersatz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kein Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht für Eigentümer, Besitzer (auch Mieter), Halter oder Führer wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit dem Gebrauch des eigenen oder gemieteten Fahrzeugs oder Boot verursacht wurde. Wenn Sie also ein Fahrzeug (beispielsweise einen Mietwagen) während der Reise versichern möchten, müssen Sie beim Vermieter des Fahrzeugs eine Fahrzeughaftpflichtversicherung abschließen.
Versicherungsschutz besteht jedoch für den Besitz oder den Gebrauch von eigenen oder fremden (gemieteten, geliehenen) Ruderbooten oder Tretbooten sowie von fremden Segelbooten, die nicht mit Motoren oder Treibsätzen angetrieben werden und für die keine Versicherungspflicht besteht.