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Telefon:
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Krankenhausaufenthalt

Welchen Versicherungsschutz bietet die Auslandskrankenversicherung bei stationärem Krankenhausaufenthalt?

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bieten unsere Auslandskrankenversicherungen umfassenden Versicherungsschutz. Die Versicherungsleistungen beinhalten:

  • freie Wahl des Krankenhauses (auch private Krankenhäuser sind versichert)
  • unbegrenzte Versicherungssumme
  • ärztliche Behandlungskosten im Krankenhaus
  • verordnete Medikamente
  • Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus
  • Rücktransport ins Heimatland
  • Nachleistung: Der Versicherungsschutz besteht bei nicht gegebener Transportfähigkeit solange über das Ende der versicherten Zeit hinaus fort, bis die Transportfähigkeit wieder gegeben ist.


Ein Rücktransport ins Heimatland kann aus mehreren Gründen erfolgen:

  • Die notwendigen ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten sind vor Ort nicht gegeben und die Ärzte empfehlen daher einen Rücktransport.
  • Die Reise kann nicht mehr wie geplant fortgesetzt werden und es wird deshalb ein Rücktransport sinnvoll.
  • Der Versicherer verlangt den Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen, weil die Kosten der Behandlung im Ausland die Kosten eines Rücktransportes deutlich übersteigen und der Krankenhausaufenthalt im Ausland nach der Prognose der Ärzte noch wenigstens 14 Tagen fortdauern wird. In diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn Sie den Rücktransport ablehnen.
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