Rücktritt und Flugstorno
ohne Selbstbehalt
ohne Altersgrenze
Die Young Travellers Rücktrittskostenversicherung für Flugtickets weltweit mit Versicherungsschutz für Stornierungskosten bis 100 % bei endgültiger Stornierung des Fluges vor der Abreise oder für Umbuchungskosten bei verspäteter Abreise aus einem versicherten Grund. Gültig für alle Flugbuchungen weltweit, ohne Alterslimit und ohne Selbstbehalt. Versicherte Stornierungsgründe sind beispielsweise:
Berechnungsgrundlage der Prämie sind die maximalen Stornokosten des Flugtickets, bei nicht erstattbaren Flugtickets also 100 % des Ticketpreises. Bei der Buchung der Flugstornokostenversicherung wird Ihnen der Corona-Reiseschutz zusätzlich zur Auswahl angeboten, mit dem Sie beispielsweise eine Flugstornierung aufgrund eines positiven Corona-Tests versichern können.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Round-the-World-Ticket, bestehend aus mehreren Flügen, der Flugticket-Stornoschutz mit dem Antritt des ersten Fluges endet, da dies der Reisebeginn ist. Versicherungsschutz für alle gebuchten Flüge einschließlich der während der Reise stattfindenden Flüge erhalten Sie mit der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung.
JETZT PRÄMIE BERECHNEN UND BUCHEN
Leistungsübersicht Young Travellers Reiserücktrittsversicherung |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €) |
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen: |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation |
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt |
erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner |
Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen) |
Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste. |
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden |
Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können |
Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn |
Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Young Travellers Reiserücktrittsversicherung für Flugtickets weltweit | |
Flugticket-Stornokosten bis: | Prämien pro Person |
200 € | 13 € |
400 € | 23 € |
600 € | 33 € |
1.000 € | 42 € |
1.250 € | 50 € |
1.500 € | 59 € |
10.000 € | 4,4 % |
Abschlussfrist: Bis 30 Tage vor Abreise. Bei Flugbuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise innerhalb von 3 Werktagen.
Für Flugticket-Stornokosten bis 10.000 €
Versicherer: HanseMerkur
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